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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN Ergebnis der Empfehlung Nr. 06-01 vom 3. März 2006 des CCPC (JONC vom 18. April 2006, S. 2684)

 

Die Beratungskommission für Handelspraktiken empfiehlt den Anbietern von Produkten oder Dienstleistungen in Neukaledonien, allgemeine Verkaufsbedingungen anzunehmen, die gemäß den Bedürfnissen jedes einzelnen erstellt werden, basierend auf dem unten vorgeschlagenen Modell:

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1 - Vertragsschluss

Jede Bestellung von Produkten impliziert die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ergänzt oder geändert durch unsere Sonderbedingungen, die alle gegensätzlichen Klauseln aufheben, die in den Einkaufsbedingungen, Bestellformularen oder anderen Handelsdokumenten enthalten sein können.

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2 - Preis

Die Ware wird zu dem am Tag der Bestellung gültigen Kurs in Rechnung gestellt.
Der allgemeine Tarif ist diesen Bedingungen beigefügt. Die Preise können nach vorheriger Information von 30 Tagen geändert werden.

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3 - Lieferung

Die Lieferung erfolgt entweder durch direkte Lieferung des Produkts an den Käufer oder durch Benachrichtigung über die Verfügbarkeit oder durch Lieferung an einen Spediteur oder Spediteur am Standort des Verkäufers oder an einem anderen benannten Standort.

Die Überprüfung der Ware durch den Käufer muss zum Zeitpunkt der Übernahme erfolgen.
Im Falle von Schäden oder fehlenden Artikeln, Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel oder der Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts wird der Käufer klare und präzise Vorbehalte machen, die er innerhalb von drei Tagen nach dem Lieferdatum dem Verkäufer oder Spediteur schriftlich mitteilen wird . Es ist Sache des Käufers, die Realität der festgestellten Anomalien zu begründen.

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4 - Lieferzeiten

Lieferzeiten werden nach Lieferverfügbarkeit angegeben.
Außer in Fällen höherer Gewalt (Krieg, Aufruhr, Feuer, vollständiger oder teilweiser Streik) hat der Käufer im Falle einer Lieferverzögerung von mehr als .... nach dem voraussichtlichen Liefertermin die Möglichkeit, dies zu tun seine Bestellung stornieren, ohne irgendwelche Entschädigungsansprüche geltend machen zu können.

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5 - Rückgabe

Jede Produktrückgabe muss Gegenstand einer formellen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sein.

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6 -Garantie

Der Verkäufer wird bei der Ausführung der Bestellung und der Qualität der Produkte größte Sorgfalt walten lassen. Im Falle eines vom Verkäufer anerkannten Mangels beschränkt sich dessen Verpflichtung auf den Ersatz oder die Erstattung der mangelhaften Menge ohne weitere Entschädigung. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel und Schäden, die durch Lagerung, Handhabung,

Transport oder Verwendung unter anormalen Bedingungen oder nicht in Übereinstimmung mit der Art, den Vorschriften, der Gebrauchstauglichkeit des Produkts.

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7 – Zahlung

Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen ab Lieferung zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer alle laufenden Bestellungen aussetzen. Jeder nicht am Fälligkeitsdatum gezahlte Betrag, der auf der Rechnung erscheint, zieht automatisch die Anwendung von Strafen in Höhe des Eineinhalbfachen1 der gesetzlichen Zinsen nach sich. Diese Vertragsstrafen werden auf einfachen Antrag des Verkäufers fällig.

Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto akzeptiert. Bei Barzahlung wird ein Skonto von .... gewährt.

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8 - Kündigungsklausel

Bei Nichtzahlung wird der Verkauf achtundvierzig Stunden nach erfolgloser Mahnung automatisch vom Verkäufer beendet, der unbeschadet sonstiger Schäden die Rückgabe der Produkte im Eilverfahren verlangen kann. Die für andere Lieferungen noch fälligen Beträge werden sofort fällig, wenn sich der Verkäufer nicht für die Auflösung der entsprechenden Bestellungen entscheidet.

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9 - Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Die Risiken in Bezug auf die Waren gehen jedoch mit der physischen Lieferung der Produkte auf den Käufer oder den Spediteur über.

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10 - Zuweisung der Gerichtsbarkeit

Diese Bedingungen annullieren und ersetzen die bisher geltenden Bedingungen. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ist das Gemischte Handelsgericht von Nouméa zuständig.

Achtung: Dieses Standardmodell der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bindet die Verwaltung in keiner Weise. Es obliegt den Fachleuten sicherzustellen, dass ihre GCS den Bestimmungen der geänderten Beratung Nr. 14 vom 10.06.2004 entsprechen.

1 Der neue Artikel 74 hat den Mindestsatz für Verzugszinsen auf das Dreifache des aktuellen gesetzlichen Zinssatzes erhöht.

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